Private Altersvorsorge: Worauf Selbstständige achten sollten
Nie vergessen: Zeit ist Geld! Heute schon an morgen denken. Sprich, Altersvorsorge. Das ist für alle wichtig – ganz besonders aber für Selbstständige. Denn viele von ihnen sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet, dass Selbstständige ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen. Und auch wenn Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen und damit so früh wie möglich beginnen.
Einige Selbstständige sind verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören Handwerker, Künstler, Publizisten, Physiotherapeuten, Pflegepersonal und freiberufliche Lehrer. Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Absatz 2) regelt, welche Berufsgruppen der Versicherungspflicht unterliegen
Einige Berufsgruppen der Selbstständigen müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Diejenigen, die als Selbstständige pflichtversichert sind, zahlen in der Regel 18,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Es ist jedoch zu beachten, dass Selbstständige mit einer eher geringen Rentenleistung rechnen können. Deshalb sollten auch pflichtversicherte Selbstständige anderweitig privat für das Alter vorsorgen.
Wer als Freiberufler in sogenannten Kammerberufen arbeitet, ist dort pflichtversichert – und zahlt einkommensabhängige Pflichtbeiträge. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Architekten.
Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge mitbestimmen
Die Mehrheit der Selbstständigen muss sich jedoch freiwillig versichern. Sie können auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – auf freiwilliger Basis.
Dafür spricht, dass neben der Absicherung für das Alter immer auch der Hinterbliebenenschutz für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Waisen enthalten ist.
Die Versicherten können die Höhe der freiwilligen Beiträge selbst bestimmen – der Mindestbeitrag beträgt 83,70 Euro, der Höchstbeitrag rund 1.320 Euro pro Monat. Die Versicherten können die freiwilligen Beiträge monatlich oder einmal im Jahr zahlen.
Was gilt für pflichtversicherte Selbstständige?
- Innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung ihres eigenen Unternehmens können Selbstständige einen Antrag auf Rentenpflichtversicherung stellen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte Selbstständige sichern sich Ansprüche auf Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung.
- Selbstständige können die Pflichtbeiträge entweder als Regelbeitrag oder nach ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen. Derzeit beträgt der Regelbeitrag in den westlichen Bundesländern rund 612 Euro pro Monat und in den östlichen rund 586 Euro. Es ist auch möglich, im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren die Hälfte des Regelbeitrags zu zahlen.
- In jedem Fall gilt für die gesetzliche Rentenversicherung Folgendes: Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder eine Gesundheitsprüfung an. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt auch Teile der Krankenversicherung, bis zu 50 Prozent des Beitrags, wenn eine Rente gezahlt wird.
Alternativen und zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für das Alter. Soviel vorweg: der Riester ist es NICHT!
- Neben der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben Selbstständige noch weitere Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Sie können zum Beispiel einen sogenannten Rürup-Vertrag abschließen, den es in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung gibt.Wie hoch die Rente eines Tages sein wird, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen und den genauen Bedingungen des Vertrags ab. Die Höhe der Beitragszahlung ist flexibel. Die Versicherten können die Beiträge in der Regel jederzeit an ihre eigenen Bedürfnisse oder Leistungen anpassen.Eine Rürup-Rente umfasst jedoch in der Regel nur die Altersvorsorge. Versicherte können bei Bedarf die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung hinzufügen, was aber in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Das kann sich auf die Rendite auswirken.Aber auch ein Riestervertrag bringt es nicht, denn durch die gesetzlich verankerte Garantiepflicht für die Beitragszahlungen können die Beiträge fast ausschliesslich nur in Staatsanleihen anlegt werden. Und die rentieren negativ! Damit ist der Riestervertrag fast garantiert renditetot.
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Nie vergessen: Insbesondere als Selbstständige/r ist es das Beste, so früh wie möglich privat für das Alter vorzusorgen. Schließlich ist Zeit Geld.
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